Zulassung und Mitgliedschaft
Wir verfügen über eine unbefristete Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung von der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 - BGBI .I.S 1393.
Die Finsterwalder Personaldienstleistungen GmbH ist Mitglied im Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V. / Mitgliedsnummer 18788).
Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen steht für GUTE ZEITARBEIT und hat u.a.
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